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BERATUNG IN DEUTSCHLAND ÜBER
- Erbschaften: Wir beraten, unterstützen und/oder vertreten Sie als Rechtsanwälte in Erbschaftsangelegenheiten vor Ort (Bundeshauptstadt und Provinz Buenos Aires). Wir übernehmen die Erbschaftsangelegenheit so, dass Sie nicht nach Argentinien reisen müssen. Wir kümmern uns um die Überweisung Ihres Erbteils nach Deutschland. Wir besorgen Ihnen Abschriften von Vollmachten und Sondervollmachten, zur Umschreibung beim Konsulat und/oder Botschaft der Republik Argentinien.
- Verträge: Wir beraten Sie rechtlich über Kaufverträge bzw. den Kauf von Immobilien (Häuser, Appartments, Landbesitze), die sich in der Republik Argentinien befinden. Wir beraten sie rechtlich über Mietverträge von Immobilien in Argentinien.
- Familienrecht: Eintragung von in Deutschland geschiedenen Ehen, die in Argentinien geschlossen wurden.
- Wir beraten Sie in Zivil-, Handels- und Arbeitsrecht.
Aus Argentinien beschaffen wir:
- Geburtsurkunden, Ledigenscheine, Sterbeurkunden, Erbenerklärungen,
- Ausfertigungen von Scheidungsurteilen.
- Eintragung in Argentinien der erfolgten Scheidungen.
- Wir beschaffen die Dokumentation und unternehmen die Beglaubigung und die Ausstellung der Apostille im Argentinischen Aussenministerium.
- Wir beglaubigen Mittelschul- und Universitätstitel und beschaffen die dazugehörige Apostille im Argentinischen Aussenministerium.
- Verhandlungen und Amtsgänge im Allgemeinen.

- Wir reisen regelmässig nach Argentinien.
Deutschland: Tel./Fax 00 49 (09363) 99 42 85, Email: schroeder@argentinischeranwalt.de Argentinien: Tel./Fax 00 54 11 4849-0451, Email: schroeder@elsitio.net
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